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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2005 - L 16 AL 71/04   

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https://dejure.org/2005,17718
LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2005 - L 16 AL 71/04 (https://dejure.org/2005,17718)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2005 - L 16 AL 71/04 (https://dejure.org/2005,17718)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2005 - L 16 AL 71/04 (https://dejure.org/2005,17718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Annahme der grob fahrlässigen Herbeiführung der Arbeitslosigkeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages; Unzumutbarkeit der Hinnahme einer rechtmäßigen Arbeitgeberkündigung durch den Arbeitnehmer bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2005 - L 16 AL 71/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, ist auch in Fällen wie dem hier vorliegenden, in denen eine betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung gedroht hatte, dem Arbeitnehmer im Interesse der Versichertengemeinschaft grundsätzlich zuzumuten, die Kündigung abzuwarten, sofern nicht besondere Umstände vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 136/01 R = SozR 3-4300 § 144 Nr. 12; BSG, Urteil vom 02. September 2004 - B 7 AL 18/04 R - nicht veröffentlicht).

    Um Übrigen sind keinerlei Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass die mit einer Kündigung typischerweise einhergehende Nachteile im Falle der Klägerin nicht eingetreten wären (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 136/01 R -).

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2005 - L 16 AL 71/04
    Vielmehr muss im Anschluss an die Vorauswahl aufgrund der Punktetabelle in jedem Fall eine individuelle Abschlussprüfung der Auswahl stattfinden (vgl. BAG, Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 = BAGE 64, 34).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2005 - L 16 AL 71/04
    Denn maßgebend hierfür ist nur der tatsächliche Geschehensablauf (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2005 - L 16 AL 71/04
    Die Auswahlentscheidung muss nur vertretbar sein und nicht unbedingt der Entscheidung entsprechen, die das Gericht im Kündigungsschutzprozess getroffen hätte, wenn es eigenverantwortlich soziale Erwägungen hätte anstellen müssen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 05. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 = NZA 2003, 791 bis 795).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 100/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2005 - L 16 AL 71/04
    Vielmehr sind immer die besonderen Umstände des Einzelfalles hierfür ausschlaggebend (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 100/01 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 18/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2005 - L 16 AL 71/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, ist auch in Fällen wie dem hier vorliegenden, in denen eine betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung gedroht hatte, dem Arbeitnehmer im Interesse der Versichertengemeinschaft grundsätzlich zuzumuten, die Kündigung abzuwarten, sofern nicht besondere Umstände vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 136/01 R = SozR 3-4300 § 144 Nr. 12; BSG, Urteil vom 02. September 2004 - B 7 AL 18/04 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 115/99 R

    Besondere Härte beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches durch Sperrzeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2005 - L 16 AL 71/04
    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die einverständliche Lösung des Beschäftigungsverhältnisses sich positiv auf die Eingliederungsmöglichkeiten ausgewirkt hätte und damit der Solidargemeinschaft letztlich zugute gekommen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 10. August 2000 - B 11 AL 115/99 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R

    Keine Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch Vorziehen des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2005 - L 16 AL 71/04
    Ein derartiger wichtiger Grund liege dann vor, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden könne (Verweis auf BSG, Urteil vom 20. Januar 2000 - 7 AL 20/99 R -).
  • SG Osnabrück, 29.08.2006 - S 6 AL 522/03
    So ist zunächst allgemein anerkannt, dass es der eigenen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses nach dieser Vorschrift gleichzusetzen ist, wenn der Arbeitslose das Arbeitsverhältnis durch Abschluss eine Aufhebungsvertrages mit dem Arbeitgeber beendet (vgl. Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 = Soz.Recht 4 - 4300 Nr. 11 zu § 144 SGB III; ferner Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 19 Mai 2005 - L 12 AL 5206/04) Eindeutig ist ferner, dass der Kläger durch den Abschluss des Aufhebungsvertrages seine Arbeitslosigkeit auch zumindest grob fahrlässig herbeigeführt hat, weil er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am 11. Februar 2003 über keinerlei Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz verfügt hat; dass die Arbeitslosigkeit notwendige Folge seines Handelns sein würde, musste ihm angesichts dessen unmittelbar einleuchten (vgl. dazu BSG, a.a.O., sowie LSG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 22. August 2005 - L 16 AL 71/04).
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